<%@ Page Language="C#"%> Yamaha Mücke - Berlin Altglienicke
 

1. Allgemeines:
Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware

Yamaha Mücke (Inh. Peter Mücke) - Besenbinderstr. 21 - 12524 Berlin

gegenüber zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Als Rücksendung der Ware in Form eines Widerrufs gilt die Rücksendung nicht, wenn diese dadurch bedingt ist, dass die Ware auf Grund fehlender Zustellmöglichkeit seitens des Verbrauchers bei der jeweiligen Zustelleinrichtung hinterlegt und binnen der auf dem mit Benachrichtigungsschein angegebenen Frist nicht abgeholt wurde.

2. Ausschluss des Widerrufsrechts:
Das Widerrufsrecht kann nicht ausgeübt werden bei Verträgen zur Lieferung von Waren, welche nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten wurde.

Das Widerrufsrecht gilt nicht bei Verträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, welche vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

3. Rücksendung der Ware:
Der Verbraucher ist bei der Ausübung des Widerrufsrecht zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts beim Bestellwert bis zu 40,00 € der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über 40,00 € hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.

Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, welcher durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.